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                PRÄVENTION 
                    
                     
                     
                     
                    CannabisFlyer INDRO e.V. 
                  UMGANG 
                    MIT CANNABISPRODUKTEN: 
                     
                    Haschisch 
                    und Marihuana 
                     
                    Die nachfolgenden Informationen richten sich an Cannabisgebrauchende 
                    und/oder Konsumwillige und sind nicht als 'Konsumaufforderung' 
                    mißzuverstehen. 
                     
                    WAS 
                    IST CANNABIS? 
                     
                    Cannabis 
                    ist der botanische Oberbegriff für die Hanfprodukte Haschisch 
                    und Marihuana. 
                    Sie werden aus der wohl ältesten Kulturpflanze gewonnen 
                    (Cannabis Sativa, Indica, Ruderalis). Dieser Faserhanf diente 
                    einerseits zur Fasergewinnung, andererseits aber auch als 
                    Heil- und Rauschmittel. Das wirksamste Cannaboid (die Pflanze 
                    enthält mehr als zwanzig psychoaktiv wirksame Substanzen) 
                    ist das Tetrahydrocannabinol (THC), das sich in dem von den 
                    weiblichen Blüten abgesonderten Harz befindet. Seit der 
                    Entdeckung von THC ist es möglich, die Substanz auch 
                    synthetisch herzustellen. 
                     
                  Während 
                    Marihuana aus einem Gemisch von zerriebenen Blättern, 
                    Stengelstückchen und Blüten des Hanfes besteht, 
                    wird Haschisch aus dem Harz der Blütenstände (Drüsenköpfe 
                    der weiblichen Pflanze) gewonnen. Die Qualität bzw. Potenz 
                    (THC-Gehalt) des Haschisch nimmt von gelblich oder grünlich 
                    über rötlich-braune Sorten bis zu den hochpotenten 
                    schwarzen Sorten immer mehr zu. Haschisch (Dope,Shit) enthält 
                    durchschnittlich einen THC-Gehalt 
                    von 5-15%, Marihuana (Grass) lediglich 1-3% (niederländische 
                    Züchtungen können hier bis zu 20% THC enthalten: 
                    z.B. Super Skunk, Durban Poison, Big Bud, Christal Paradise). 
                    Das seltenere Haschisch-Öl kann als lipidlöslicher 
                    Pflanzenextract 25-50% THC-Konzentration aufweisen. 
                     
                  Cannabisprodukte 
                    werden in Zigaretten (Joints) oder pur in speziellen Rauchwerkzeugen 
                    (Paraphernalia) geraucht, gelegentlich in Tee oder Getränken 
                    aufgelöst getrunken oder oral u.a. als Gebäck eingenommen. 
                    Die wirksame Dosis von THC liegt bei der gerauchten Einnahmeart 
                    zwischen 2 und 22mg und bei der oralen Anwendung zwischen 
                    20 und 90mg. Wenn unter normalen Bedingungen Haschisch/Marihuana 
                    konsumiert wird, nimmt man zwischen 16% und 19% des THC zu 
                    sich. 
                    Eine letale (tödliche) Dosis ist nicht bekannt. 
                    Bei wiederholter Einnahme kommt es zu einer Anreicherung im 
                    Fettgewebe und in der Leber, wodurch es im Urin noch nach 
                    Wochen nachgewiesen werden kann (allerdings nur die unwirksamen 
                    Substanzen). Wenn Cannabis geraucht 
                    wird, beginnt 
                    die Wirkung schon nach ein paar Minuten. Obwohl die höchste 
                    Plasmakonzentration nach 7-10 Minuten erreicht ist, wird sie 
                    erst nach ca. 30 Minuten wahrgenommen. Die Wirkung selbst 
                    hält 2-3 Stunden an. Nach der oralen Einnahme (in Form 
                    beispielsweise eines 'Space Cake') beginnt die Wirkung erst 
                    nach 1 bis 2 Stunden und kann dann bis zu 10 Stunden anhalten. 
                    Die Entwicklung einer körperlichen Abhängigkeit 
                    mit entsprechenden Entzugserscheinungen ist nicht gegeben. 
                    Unter Umständen kann jedoch bei einem täglichen, 
                    exzessiven Gebrauch eine psychische Abhängigkeit als 
                    Gewöhnung an die Drogenwirkung entstehen. 
                    In der Regel ist Cannabis eine relativ leicht zu kontrollierende 
                    und regulierende Rauchsubstanz, die wenig Neben- und Nachwirkungen 
                    hat. 
                    Je nach Bundesland schwankt der Marktpreis für 1gr Haschisch 
                    und Marihuana zwischen 10-25 DM. 
                     
                     
                     
                  KURZGESCHICHTE 
                     
                     
                  Hanf 
                    ist seit mehreren tausend Jahren Begleiter der Menschheit, 
                    ob als Nutzpflanze (Seile, Lampenöl, Kleidung etc.), 
                    als Heilpflanze (Mittel gegen 'Grünen Star', Asthma, 
                    Gicht, Rheuma, Übelkeit und Appetitlosigkeit, Migräne, 
                    Schlaflosigkeit etc.) oder als Genuß- und Rauschmittel. 
                    Die Herkunft der Pflanze ist bis heute umstritten. Manche 
                    Wissenschaftler datieren den Cannabisgebrauch um 8500 Jahre 
                    zurück. Vielfach findet man Hinweise, daß Hanf 
                    gerade wegen seiner berauschenden Wirkung geschätzt wurde. 
                    Im Hinduismus in Indien heißt es, Gott Shiva habe den 
                    Menschen zur Erbauung und Erleuchtung Cannabis vom Himalaya 
                    gebracht. In vielen buddistischen Überlieferungen und 
                    Schriften wird gesagt, daß der Religionsstifter Siddhartha 
                    sechs Jahre lang nichts anderes als Hanf zu sich nahm, bevor 
                    er zum Buddha wurde. Bei den Parsen in Persien (8.Jahrh.v.Chr. 
                    bis 5.Jahrh.n.Chr.) fand Cannabis als sakrales Räucherwerk, 
                    als Salb- und Tafelöl und in der Geburtshilfe Verwendung. 
                    Auch die Rastafari benutzten und benutzen Cannabis als heiliges 
                    Sakrament, um mit ihrem Gott in Verbindung zu treten. Mitte 
                    des 19.Jahrhunderts verbreitete sich in Europa nicht nur der 
                    Gebrauch von Cannabis-Tinkturen bei Leiden von der Diphterie 
                    bis hin zu Impotenz, sondern auch der private Genuß 
                    von sog. Cannabis-Candys und 'Orienttabak'-Mischungen. 
                     
                  Mit 
                    der Annahme der Genfer Konvention auf der Opiumkonferenz im 
                    Jahre 1925 wurden 
                    Cannabisprodukte unter Drogenkontrolle gestellt: Der Handel 
                    mit Cannabisharzen, Extrakten und Tinkturen galt nunmehr als 
                    Verstoss gegen das Nakotika-Verbot und unterlag schwerer Bestrafung. 
                    Gegen Ende der 60er Jahre begann dann in der BRD aufgrund 
                    der Zunahme des Cannabiskonsums von jugendlichen und jungen 
                    Erwachsenen im Gefolge der Hippiebewegung ('Zentralrat der 
                    umherschweifenden Haschrebellen') eine konsequente Verfolgung 
                    und Bestrafung des Erwerbs und Besitzes von Cannabis. Im nun 
                    begonnenen Kampf gegen die Drogen ging es weniger um die Schädlichkeit 
                    von Cannabis, als vielmehr um eine politisch-ideologische 
                    Auseinandersetzung über Nonkonformismus und alternative 
                    Lebensformen als Verstoss gegen die herkömmliche Arbeitsmoral. 
                    Heute ist Cannabis die weitverbreiteste illegalisierte Droge 
                    und wird in der BRD von ca. 4-5 Millionen Menschen meist als 
                    Freizeitdroge konsumiert. Weiterhin gilt jedoch das Cannabisverbot, 
                    obwohl inzwischen wissenschaftlich als gesichert gelten kann, 
                    daß der moderate -Cannabisgebrauch im Gegensatz beispielsweise 
                    zum Alkohol keine unmittelbaren körperlichen Schäden 
                    zur Folge hat und Haschisch und Marihuana keine Einstiegs- 
                    und Umstiegsdrogen für den Gebrauch risikoreicherer Drogen 
                    sind. 
                    Neuere Untersuchungen zeigen, daß vielleicht 5% der 
                    Cannabiskonsumenten aufgrund persönlicher Probleme, Gruppendruck, 
                    Neugierverhalten und milieuspezifischer Bedingungen (illegaler 
                    Drogenmarkt) auf andere Drogen umssteigen. Es sind demnach 
                    stärker drogenunabhängige Faktoren, die ein mögliches 
                    'Umsteigen' fördern oder hemmen. 
                     
                  In 
                    einer Repräsentativerhebung des Bundesministeriums für 
                    Gesundheit (BMG) von 1993 
                    gaben 97,5% der cannabiserfahrenen Personen an, niemals andere 
                    illegalisierte Drogen konsumiert zu haben. 
                     
                   
                    RECHTLICHE 
                    SITUATION 
                     
                    Gegenwärtig handelt es sich bei 50% aller polizeilich 
                    erfaßten 'Rauschgiftdelikte' um allgemeine Verstösse 
                    gegen das BtMG, wobei ca.50% auf Cannabisprodukte entfallen. 
                    Der sog. 'Haschisch-Beschluß' des Bundesverfassungsgerichtes 
                    vom 28.04.94 hat nun aus der bestehenden 'Kann-Vorschrift' 
                    in §31a des Betäubungsmittelgesetzes eine 'Muß-Vorschrift' 
                    gemacht, daß - jedoch nur auf der Staatsanwaltsebene- 
                    von Strafverfolgung 'grundsätzlich' abgesehen werden 
                    kann, wenn Cannabisprodukte nur in geringen Mengen und ausschließlich 
                    zum gelegentlichen Eigenverbrauch erworben und besessen werden. 
                    Die einzelnen Bundesländer wurden aufgefordert, eine 
                    einheitliche Regelung (Definition) 
                    einer 'geringen' Menge festzulegen. Dies ist jedoch bis heute 
                    nicht geschehen. 
                     
                     
                  BEISPIELE 
                     
                  Baden-Württemberg: 
                    max. 3 Konsumeinheiten 
                     
                  Bayern 
                    : max. 6gr.Cannabisharz/Marihuana 
                     
                  Hamburg: 
                    Größe einer Streichholzschachtel (ca. 20gr) 
                     
                  NRW: 
                    max. 10gr. Haschisch und Marihuana 
                     
                  Sachsen-Anhalt: 
                    max. 6gr. Haschisch/Marihuana 
                     
                  Schleswig-Holstein: 
                    max. 30gr. Cannabisprodukte (außer Öl) 
                     
                     
                  Nach 
                    der neuen Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher 
                    Vorschriften (10.BtMÄndV) vom 1.2.98 ist ab sofort der 
                    Cannabissamen als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel 
                    eingestuft, wenn 'er zum unerlaubten Anbau bestimmt ist'. 
                    In 
                    der Begründung heißt es: 'Damit soll dem verbreiteten 
                    Vertrieb von Cannabis für den individuellen Anbau von 
                    Hanf zu Rauschzwecken entgegengewirkt werden. Von einem derartigen 
                    Vertrieb ist insbesondere dann auszugehen, wenn spezieller 
                    Samen in zählbarer Körnermenge (z.B. 10 Samenkörner 
                    für bis zu 150.-DM), häufig in Verbindung mit Beleuchtungssystemen 
                    für den Anbau in Wohnräumen und Kellern und/oder 
                    mit Angaben 
                    des Tetrahydrocannabiol (THC)-Gehaltes der angebauten Pflanze, 
                    angeboten und damit zu einem nicht erlaubten Hanfanbau verleitet 
                    wird'. Mit dieser Gesetzesänderung findet nun eine neue 
                    Illegalisierung (Erwerb und Handel von THC-haltigen Hanfsamen) 
                    statt, wiewohl gleichzeitig das synthetisch hergestellte Cannabiol 
                    (Marinol) für Krebs- und AIDS-Patienten im Einzelfall 
                    verschrieben werden kann. 
                    In Bezug auf die Ergebnisse der 67.Gesundheitsministerkonferenz 
                    der Länder von 1994 wird in einigen Bundesländern 
                    geprüft, wie eine 'Neubewertung' von Cannabis umgesetzt 
                    werden kann (Einführung des Opportunitätsprinzips 
                    wie in den Niederlanden mit ihrem Coffee-Shop-Modell, Unterstellung 
                    unter das Ordnungswidrigkeitenrecht oder eine weitere Begrenzung 
                    der Strafbarkeit). Insgesamt gesehen zeigt sich in der BRD 
                    bezüglich der Cannabispolitik eine vielschichtige, widersprüchliche 
                    und verworrene Diskussionslage. Für die Praxis gilt weiterhin: 
                    der Umgang (Erwerb und Besitz) mit Cannabisprodukten ist immer 
                    noch strafbar. 
                    Vom Grundsatz her wird jedoch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren 
                    einstellen, wenn es sich um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch 
                    handelt und keine 'Fremdgefährdung' vorliegt. 
                     
                     
                     
                  WIRKWEISEN 
                    UND RISIKEN 
                     
                     
                  Eine 
                    genaue Beschreibung der psychoaktiven Wirkungsweise ist nur 
                    annähernd möglich, da der jeweilige Rausch und die 
                    Empfindungen subjektiv unterschiedlich wahrgenommen werden. 
                    Die kurz- oder langfristigen Wirkungen der Cannabisprodukte 
                    hängen von den jeweiligen Konsumbedingungen (Umfeld des 
                    Gebrauchs), der Persönlichkeit (Stimmungen, Eistellungen, 
                    Erwartungshaltungen), der Gebrauchshäufigkeit und der 
                    Gebrauchsdosis ab, wobei alle Funktionen wechselseitig voneinander 
                    abhängig sind. Jugendliche mit persönlichen und 
                    sozialen Problemen sind hier sicherlich gefährdeter als 
                    ausgeglichene Jugendliche, Cannabis als ein Problembewältigungsmittel 
                    zu verwenden. 
                     
                    Physische Wirkungen 
                    Beschleunigung des Herzschlages, Erhöhung der Pulsfrequenz, 
                    Rötung der Augen, trockener Mund, Appetitsteigerung ('Fressflash'), 
                    Senkung des Augeninnendrucks, Schmerzlinderung, Brechreizunterdrückung. 
                     
                    Psychische Wirkungen 
                    Entspannung, Heiterkeit, leichte Euphorie, erhöhte Sensibilität, 
                    veränderte Sinneseindrücke (Musik, Farben), Phantasieanregung, 
                    verminderte Konzentrationsfähigkeit, verändertes 
                    Zeitempfinden. 
                    Insgesamt gesehen werden gute Gefühle ebenso intensiviert 
                    wie umgekehrt negative Stimmungen verstärkt werden. 
                    Die euphorische Phase hält in der Regel 1 bis 2 Stunden 
                    an; danach tritt ein eher beruhigender Effekt in den Vordergrund. 
                     
                     
                     
                  BEEINTRÄCHTIGUNGEN 
                    UND NEBENWIRKUNGEN 
                     
                    Bei 
                    einer sehr hohen Dosis, insbesondere wenn Haschisch in grösserer 
                    Menge gegessen oder getrunken wird, kann es zu visionären 
                    Zuständen, lebhaften Imaginationen, zu Halluzinationen 
                    und Wahnvorstellungen kommen. 
                    Möglicherweise führt dies auch zu Kreislaufproblemen, 
                    Angstzuständen und Erbrechen. 
                    Falls vor dem Konsum Ängstlichkeit, Bedrücktheit 
                    oder latente psychische Probleme vorhanden sind, können 
                    diese Probleme durch den Cannabisgebrauch verstärkt werden. 
                    Starker und anhaltender Cannabisgebrauch kann psychiatrische 
                    Erkrankungen begünstigen, jedoch nicht verursachen. 
                    Ein langjähriger, chronisch starker Cannabisgebraucher 
                    erscheint möglicherweise apatisch, energie- und motivationslos. 
                    Dieser Zustand ist jedoch nicht die Regel, liegt in der Persönlichkeit 
                    begründet und ist kein Indiz für ein cannabisbezogenes 
                    'amotivationales Syndrom' (Antriebsverlust, Gleichgültigkeit, 
                    Leistungsablehnung). 
                    Cannabisgebrauch beeinflusst während der Wirkungsdauer 
                    das Kurzzeitgedächtnis und verändert die Wahrnehmung. 
                    Die Fähigkeit zum Führen von Fahrzeugen und das 
                    Bedienen schwerer Maschinen ist somit zum Zeitpunkt der akuten 
                    Wirkung eingeschränkt. 
                    Das Rauchen von Cannabisprodukten birgt die gleichen Gefahren 
                    wie der Tabakkonsum. 
                    Folgen eines langjährigen Gebrauchs können Bronchitis, 
                    Emphyseme und Lungenkrebs sein. 
                    Folgende Personen sollten generell auf den Konsum von Cannabisprodukten 
                    aus gesundheitlichen Gründen verzichten: 
                    Kinder und Heranwachsende, schwangere/stillende Mütter, 
                    Herz- und Kreislaufkranke, Lungenkranke, psychisch Erkrankte. 
                    Generell gilt: Das Risiko einer Droge ist nicht absolut bestimmbar. 
                    Es zeigt sich immer erst im Zusammenspiel von drogenspezifischer 
                    Wirkung, Persönlichkeitsfaktoren und sozialen Umfeldbedingungen. 
                     
                     
                    REGELN 
                    BZW: EMPFEHLUNGEN FÜR EINEN VERNÜNFTIGEN, RISIKOMINDERNDEN 
                    UMGANG MIT CANNABISPRODUKTEN 
                     
                  Versuche, 
                    möglichst nicht tagsüber bei der Arbeit oder in 
                    der Schule zu konsumieren, sondern nur in der Freizeit (Kiffen 
                    reduziert Deine Konzentrationsfähigkeit) 
                     
                  Konsumiere 
                    nur, wenn Du 'gut drauf' bist, wenn Du Dich wohl fühlst. 
                    Cannabis verstärkt die jeweiligen Stimmungen 
                     
                  Konsumiere 
                    maßvoll und nicht, um Deine Sorgen zu vergessen 
                     
                  Konsumiere 
                    nicht jeden Tag, mache Pausen, suche bewußt Gebrauchsgelegenheiten 
                    aus und belohne Dich nach besonderen Ereignissen selbst 
                     
                  Schaffe 
                    eine angenehme Atmosphäre und konsumiere in der Gemeinschaft 
                    von Freunden. Beim Erstkonsum wähle sorgfältig die 
                    Umgebung und die Mitkonsumenten aus 
                     
                  Wechsele 
                    häufig die Sorten, dann kannst Du bald feststellen, welche 
                    Sorte die angenehmste Wirkung hat 
                     
                  Stelle 
                    das Kiffen nicht in den Mittelpunkt, andere Dinge sind wichtiger 
                    (Freund/Freundin, Schule, Ausbildung, Beruf, Hobbys, Sport 
                    etc.) 
                     
                  Wechsele 
                    auch die Gebrauchsformen (Tee, Gebäck, Purpfeife, Bongs, 
                    Kawum etc.), nur Joints mit viel Tabak sind auf die Dauer 
                    wegen der Schadstoffe (z.B. Teer) gesundheitsschädigend. 
                    Bedenke aber, bei Tee und Gebäck vorsichtig zu dosieren. 
                    Space Cakes (Haschkuchen) essen ist riskant, da meist die 
                    Dosis nicht bekannt ist. Also: Vorsichtig antesten und nichts 
                    nachlegen, da die Wirkung erst nach ca. anderthlab Stunden 
                    einsetzt 
                     
                  Lasse 
                    den Rauch nicht zu lange in der Lunge, inhaliere nicht zu 
                    intensiv. Es ist nämlich ein Vorurteil, daß man 
                    nur so 'stoned' wird. 
                     
                  Gebrauche 
                    Cannabisprodukte nicht in Kombination mit Alkohol oder anderen 
                    psychoaktiven Drogen. Dies kann zu unerwünschten Nebenwirkungen 
                    führen. Verschiedene Drogen verstärken sich in ihrer 
                    Wirkung. 
                     
                  Achte 
                    jederzeit auf die Dosierung. Beim Erstkonsum reichen 0,2gr. 
                    Haschisch oder Marihuana aus 
                     
                  Sei 
                    Dir darüber im Klaren, daß es auch gestrecktes 
                    Haschisch im Handel gibt (Streckmittel: Henna, bestimmte Öle, 
                    Baumharze, Sand etc.). Langes Nachglühen beim Bröseln 
                    weist auf Streckmittel hin 
                     
                  Besorge 
                    Dir Dein Dope nur bei guten Bekannten oder im Coffee-Shop. 
                    Minimiere das Risiko eines Strafverfahrens, indem Du nur geringe 
                    Mengen besitzt 
                     
                  Nach 
                    dem Kiffen - Hände weg vom Steuer 
                     
                  Bei 
                    Unwohlsein und zum Runterkommen: Trinke Vitamin C-haltige 
                    Fruchtsäfte, Zuckerwasser oder Cola und kühle Kopf, 
                    Nacken und Unterarme. Wenn Du Dich ängstlich, gestreßt 
                    oder beunruhigt fühlst, begib Dich in einen ruhigen Raum 
                    und bitte einen Freund/ eine Freundin bei Dir zu bleiben 
                     
                  Ein 
                    täglicher, intensiv - exzessiver Gebrauch birgt die Gefahr 
                    einer psychischen Abhängigkeitsentwicklung in sich 
                     
                  Falls 
                    Du Probleme mit dem Kiffen oder auch in anderen persönlichen 
                    Bereichen hast, wende Dich vertrauensvoll an die örtliche 
                    Drogenhilfe oder an andere soziale Einrichtungen 
                     
                     
                     
                    HILFE 
                    BEI DROGEN - NOTFÄLLEN 
                     
                     
                  Wenn 
                    jemand nach dem Kiffen (insbesondere in Kombination mit anderen 
                    Drogen wie Alkohol, Ecstasy, Pilze etc.) kollabiert - die 
                    Augen rollen nach hinten, Atemnot, kalter Schweiß, Koordinationsstörungen, 
                    Übelkeit - dann sorge schnell für frische Luft und 
                    absolute Ruhe. Bringe die Person in die stabile Seitenlage 
                    und kontrolliere Atmung/Puls. 
                    Es gilt: Keine Panik, Ruhe bewahren und die betroffene Person 
                    nicht alleine lassen.Wenn Hilfe nötig wird, rufe einen 
                    Notarzt (Nummer 112) und beschreibe genau was vorgefallen 
                    ist und welche Drogen konsumiert wurden (der Arzt hat Schweigepflicht!). 
                     
                     
                  INDRO 
                    e.V. Münster 
                     
                    Text & Inhalt: 
                    Dr. Wolfgang Schneider 
                    2.Auflage 2001 
                     
                  Weitere 
                    Informationen gibt es bei: 
                    Tel.: 0251/60123; Fax: 0251/666580 
                    Email: indro@muenster.net 
                    http://home.muenster.net/ indro/~index.htm 
                     
                  Schorlemerstr.8, 
                    48143 Münster 
                    Tel. 0251/523355 
                     
                     
                     
                     
                    Prävention 
                     
                   Grundlagen 
                    und Modelle 
                     
                  Michael 
                    Kleim, Stadtjugendpfarramt Gera 
                     
                     
                  Begriff: 
                     Prävenire Zuvorkommen  präventiv 
                    vorbeugend, zuvorkommend (Fremdwörterbuch) 
                     
                    Mit 
                    dem Begriff „Prävention“ wird innerhalb 
                    der Jugendhilfe sehr gern und zu jeder passenden und unpassenden 
                    Gelegenheit hantiert. Dabei bleibt die begriffliche Zuordnung 
                    meist bewußt unscharf. So stehen heute durchaus recht 
                    unterschiedliche Auffassungen nebeneinander, was eigentlich 
                    unter „Prävention“ zu verstehen ist. Ebenso 
                    ist bis heute die Frage umstritten, ob präventives pädagogisches 
                    Handeln sein eigenes Anliegen überhaupt umsetzen kann, 
                    d.h. sein Ziel innerhalb der Zielgruppe - also der Jugend 
                    - erreicht; oder ob es sich vielmehr um eine psychologische 
                    Stütze für die Pädagogen handelt, welche angesichts 
                    der anstehenden Probleme das Gefühl (oder die Illusion) 
                    brauchen, nicht ohnmächtig zu sein, sondern handeln zu 
                    können. 
                     
                    Allgemeine 
                    Prävention 
                     
                    Prävention 
                    - grundlegendes pädagogisches Handeln 
                     
                  
                    - in 
                      der Familie
 
                       
                     - in 
                      der Schule
 
                       
                     - in 
                      der Jugendarbeit Ziele: 
                      u.a. soziale Kompetenz; kritisches Fragen; Verantwortungsgefühl; 
                      Mündigkeit; Selbstbewußtsein; Kreativität 
                      = allgemeine pädagogische Ziele, die in sich einen 
                      Anspruch an Prävention tragen, ohne daß dies 
                      ausdrücklich so bezeichnet werden muß 
                  
  
                  Spezialprävention 
                  Ist 
                    Jugendarbeit an sich schon präventiv allein dadurch, 
                    daß sie - mehr oder weniger gut - geschieht, so existieren 
                    doch auch Spezialfelder für präventives pädagogisches 
                    Handeln: 
                     
                    Gewaltprävention 
                    durch Orientierung auf Toleranz, Kompromißfähigkeit 
                    und der Bereitschaft, Konflikte gewaltfrei zu lösen 
                     
                  Prävention 
                    im Bereich religiöser Abhängigkeit („Sekten“) 
                    durch Stärkung des kritischen Bewußtseins und der 
                    Freude an eigenverantworteter Lebensgestaltung und selbstbestimmter 
                    Entscheidung 
                     
                  Suchtprävention 
                    durch Lernprozesse, die ermutigen, Problemen nicht auszuweichen, 
                    sondern zu bewältigen; die Selbstwertgefühle stärken 
                    und die darauf aus sind, bewußt mit Verhaltensweisen 
                    (Spielen, Arbeiten, Genuß) umzugehen 
                     
                    Drei 
                    Grundsäulen von Prävention 
                     
                    1. 
                    Vertrauen Vertrauen bleibt das alles entscheidende Fundament, 
                    von dem aus präventives pädagogisches Handeln getragen 
                    werden muß!! Ohne ein gewisses Maß an Offenheit 
                    wird kein Präventionsprozeß pädagogisch möglich 
                    sein. Zwang, Drohung oder Einschüchterung verhindern 
                    wirkliche Prävention. Nur von 
                    einer Vertrauensbasis aus sind ernstzunehmende und tiefergehende 
                    Auseinandersetzungen möglich. 
                     
                  2. 
                    Verständnis Prävention ist keine Propaganda!! 
                    Von oben herab den Jugendlichen Botschaften überzustülpen 
                    hat nichts mit Pädagogik und damit auch nichts mit Prävention 
                    zu tun. Die Jugendlichen sind keine Präventionsobjekte, 
                    sondern unser menschliches Gegenüber. Sie, die Jugendlichen, 
                    stehen im Mittelpunkt präventiven Handelns, und kein 
                    abstraktes moralisches Ziel. Deshalb müssen die Jugendlichen 
                    auch spüren und erfahren, daß sie ernst genommen 
                    werden und sich selbst, ihre Sicht und Erfahrungen einbringen 
                    können. Prävention wird so zu einem wechselseitigen 
                    Prozeß, der immer wieder neu auf Dialog und Gespräch 
                    und gegenseitigem Zuhören angewiesen ist. 
                     
                  3. 
                    Sachkompetenz Es bedarf eben nicht allein pädagogischer, 
                    sondern auch fachlicher Kompetenz. Wer Mormonen nicht von 
                    den Munis unterscheiden kann, kann keine Aufklärung über 
                    religiöse Gruppen machen. Wer Haschisch noch immer als 
                    Einstiegsdroge bezeichnet, braucht sich nicht zu wundern, 
                    wenn seine Gesprächsangebote von Jugendlichen nicht angenommen 
                    werden. Jugendliche haben meist eigene Erfahrungen und informieren 
                    sich 
                    über 
                    eigene Quellen. Eigene Unkenntnis führt geradewegs zur 
                    Unglaubwürdigkeit; und diese hat zwangsläufig den 
                    Abbruch des präventiven Dialogs zur Folge. 
                     
                    Drei 
                    Modelle für Prävention in der Drogenarbeit 
                     
                    1) 
                    abstinenzorientiertes Modell einer Drogenprävention 
                     
                  Ziel 
                    dieses Modells ist die absolute Drogenfreiheit; klare Botschaften 
                    (Keine Macht den Drogen) und Stärkung des Einzelnen, 
                    Nein-Sagen zu können (Just say no) ; die Botschaft ist 
                    moralisch begründet und erfolgt frontal- ein Dialog, 
                    ein Gespräch erfolgt nicht; es wird nicht zwischen den 
                    einzelnen Drogen differenziert, wohl aber klar zwischen legalen 
                    und illegalen Substanzen unterschieden; Beweggründe des 
                    Drogenkonsums oder Suchtursachen spielen kaum eine Rolle; 
                    diese Prävention unterstützt aktiv die Stigmatisierung 
                    und Ausgrenzung von Gebrauchern illegaler Drogen; politisch 
                    stützt sich dieses Modell auf die Prohibition. 
                     
                    2) 
                    ursachenorientiertes Modell einer Suchtprävention 
                      
                  Bei 
                    diesem Modell wird nicht auf Stoffe und Substanzen gestarrt, 
                    sondern versucht, die Ursachen für Suchtentwicklungen 
                    in den Blick zu nehmen; nicht moralische Appelle, sondern 
                    konkrete Hilfe zur Lebensbewältigung stehen dabei im 
                    Zentrum; Suchtgefahren werden gleichrangig bewertet (illegale 
                    Substanzen; legale Substanzen; nichtstoffgebundenes Suchtverhalten 
                    wie z.B. Spielsucht); politisch tendiert dieses Präventionsmodell 
                    dahin, die aktuelle Politik der Drogenbekämpfung durch 
                    eine Politik der Suchtvorbeugung zu ersetzen. 
                     
                    3) 
                    akzeptierendes Modell einer Schadensprävention 
                     
                  Dieses 
                    Modell geht davon aus, daß Drogen als Heil- und Genußmittel 
                    durchaus auch positive Funktion haben können; deshalb 
                    ist nicht eine unbedingte Abstinenz, sondern auch ein bewußter 
                    und kontrollierter Umgang mit Drogen pädagogisches Lernziel; 
                    deshalb sieht sich dieses Modell als Ergänzung der Suchtprävention 
                    , indem es weitere spezifische Risiken thematisieren und durch 
                    präventives Handeln reduzieren will (Aufklärung 
                    über safer use, 1. Hilfe, rituellen Drogengebrauch).Politisch 
                    zielt dieses Modell darauf, Drogengebrauch nicht länger 
                    zu kriminalisieren, sondern gesellschaftlich und kulturell 
                    zu integrieren, um so konkrete Gefahren von Drogengebrauch 
                    offensiv zu mindern. 
                     
                     
                     
                   
                     
                     
                
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